Baurechtsvergabe
Baurechtsvergabe
Das Palais Besenval wird auf Beschluss des Regierungsrates im Baurecht bis 2094 vergeben. Es soll künftig als öffentlich zugängliches Kultur- und Gastrolokal betrieben werden.
Das Palais Besenval ist im Moment im Besitz des Kantons Solothurn. Es gehört zum Finanzvermögen, zählt also nicht zu den Liegenschaften die zur Erfüllung der kantonalen Aufgaben notwendig und wichtig sind. Der Betrieb der Anlagen im Finanzvermögen gehört nicht zu den Kernaufgaben des Kantons. Deshalb sollen eine neue Trägerschaft und ein neuer Betreiber gefunden werden. Zu diesem Zweck soll die Liegenschaft im Baurecht abgegeben werden und öffentlich ausgeschrieben werden.
Der Grundeigentümer, der Staat Solothurn, räumt der Baurechtsberechtigten ein selbständiges und dauerndes Baurecht für rund 70 Jahre auf die Liegenschaft «Palais Besenval» in der Altstadt von Solothurn ein. Es besteht die Verpflichtung zur Einrichtung und Betrieb einer kulturellen Einrichtung mit Gastronomie- und Barbetrieb. Die Gartenanlage muss öffentlich zugänglich sein. Bestehenden und künftigen renommierten Kulturanlässen wie den Solothurner Filmtagen oder den Solothurner Literaturtagen ist ein prioritäres Buchungsrecht einzuräumen. Die Anlage ist stets in betriebsfähigem Zustand zu halten. Das heisst, die notwendigen Unterhalts- und Instandstellungsarbeiten sind auf Kosten des Baurechtsberechtigten vorzunehmen. Wenn das Baurecht oder vertragliche Pflichten verletzt werden, kann dies zum vorzeiten Heimfall führen.
Die Ausschreibung erfolgt öffentlich. Alle Personen, Gesellschaften oder Vereine mit Schweizer Domizil können ein Angebot einreichen. Interessenten müssen nachweisen können, dass sie
Zudem müssen sie sich verpflichten, das Palais Besenval als öffentlich zugängliches Lokal zu führen, Raum für Kulturanlässe zu bieten und den Baurechtsvertrag zu akzeptieren.
Die Vergabe kann auch an ein Konsortium von Investoren, Gastrofachleuten und Kulturinstitutionen erfolgen. Interessenten mit Bezug zu Solothurn werden bevorzugt.
Die Teilnahme an der Besichtigung ist obligatorisch. Interessenten melden sich bitte für die Begehung mit dem entsprechenden Formular an.
Die Teilnahme an der Besichtigung ist obligatorisch. Die Besichtigung ist nicht öffentlich, zugelassen sind ausschliesslich eingeladene Personen. Die Einladung erfolgt an angemeldete Personen, welche ein glaubhaftes Interessen und eine Nutzungsidee haben. Das Anmeldeformular kann hier heruntergeladen werden.
Während der Besichtigung können keine Fragen beatwortet werden. Diese können anschliessend schriftlich gestellt werden. Die Antworten werden allen Teilnehmern zur Verfügung gestellt.